Übertritt in die 5. Klasse der Realschule
Die Übertrittsbedingungen werden ab dem Schuljahr 2010/11 neu geregelt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten Bayerisches Realschulnetz: Übertritt und Aufnahme.
Tage und Zeiten für die Anmeldung sowie ggf. für den Probeunterricht entnehmen Sie bitte unserem Terminplan.
Übertritt in höhere Klassen (6.-10.) der Realschule
Ein Übertritt in die Klassen der Jahrgangsstufen 6 - 10 ist abhängig von der Aufnahmekapazität in der gewünschten Jahrgangsstufe und Ausbildungsrichtung. Der Übertritt ist in der Regel nur zum Schuljahresbeginn im September möglich, nur in begründeten Ausnahmefällen auch während des Schuljahres. Je nach Art der Herkunftsschule, der Jahrgangsstufe und der aktuellen Noten ist der Übertritt an verschiedene Bedingungen geknüpft. Vereinbaren Sie daher unbedingt einen Beratungstermin mit der Beratungslehrkraft oder einem Mitglied der Schulleitung.
Aktuelle Informationen zu den Übertrittsbedingungen finden Sie auf den Seiten
Bayerisches Realschulnetz: Übertritt und Aufnahme.
Kostenfreiheit des Schulweges
Für den Besuch der nächstgelegenen Realschule (d. i. die Realschule, die am kostengünstigsten zu erreichen ist), besteht Kostenfreiheit des Schulweges. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Anmeldung bzw. nach erfolgreichem Besuch des Probeunterrichts die erforderlichen Erfassungsbögen, die möglichst umgehend ausgefüllt der Schule zurückzuleiten sind.