Staatliche Realschule Feucht

Grundsätze des Zusammenlebens, Hausordnung

A. Grundsätze des Zusammenlebens

Täglich verbringen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal viele Stunden miteinander. Deshalb tragen wir alle Verantwortung für eine erfolgreiche Schule. Wir können nur gemeinsam ein gutes Schulklima schaffen. Alle sind aufgefordert ihren Teil zum Gelingen beizutragen.

  • Wir bemühen uns aufeinander Rücksicht zu nehmen und uns verantwortungsvoll zu verhalten.
  • Wenn es Probleme gibt, versuchen wir sie gemeinsam zu lösen.
  • Wir gehen anständig und fair miteinander um. Dazu gehört auch der Verzicht auf ein provozierendes Äußeres.
  • Wir fordern eine rauch- und drogenfreie Schule.
  • Wir gehen mit Lernmitteln (Bücher, PCs, Schulmöbel usw.) sorgfältig um. Wer Schäden verursacht, muss sie selbstverständlich wieder gutmachen.
  • Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung.
  • Wir verpflichten uns, uns auf den Unterricht vorzubereiten und unsere Arbeitsmittel mitzubringen.
  • Wir achten auf Pünktlichkeit.

Hausmeister, Lehrkräfte und das übrige Schulpersonal sind berechtigt den Schülerinnen und Schülern Anweisungen zu geben. Jeder muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, der sich nicht an diese Grundsätze hält.

B. Hausordnung

I. Im Klassenzimmer/Fachraum:

  1. Die Sitzordnung richtet sich nach pädagogischen und schulorganisatorischen Erfordernissen. Wünsche der Schülerinnen und Schüler sollten dabei nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

  2. Für die Betreuung des Klassenbuches sind die dafür eingeteilten Schüler zuständig. Vor dem Unterricht ist es rechtzeitig im Sekretariat abzuholen, nach dem Unterricht wieder vor dem Sekretariat abzulegen.

  3. Für die Sauberhaltung der Schultafeln und für Kreide im Unterrichtsraum sind die Schüler zuständig (Klassenordner). Nach Unterrichtsschluss müssen die Tische und Ablagen täglich aufgeräumt werden. Tafellappen, Schwämme und Handtücher müssen in einem sauberen und hygienischen Zustand gehalten werden und sind in regelmäßigen Abständen auszutauschen.
    Die Klassenordner sorgen auch dafür, dass die Türen der Garderobenschränke geschlossen sind. Kreide wird nach der Pause abgeholt. Sinnvollerweise wird ein Kreidevorrat im Pult angelegt

  4. Die Fenster in Räumen und Gängen dürfen aus Sicherheitsgründen nur gekippt werden. Volles Öffnen der Fenster kann nur auf Anweisung und unter Aufsicht der verantwortlichen Lehrkraft zum kurzen Durchlüften erfolgen und sollte auf das hinterste und vorderste Fenster beschränkt bleiben.

  5. Nach dem Unterricht stellen die Schüler die Stühle auf die Tische bzw. in die Tische, ziehen die Jalousien hinauf, die Vorhänge zurück und schließen die Fenster. Die Beleuchtung ist auszuschalten. Der Aufenthalt in Klassenzimmern oder Fachräumen außerhalb der Unterrichtszeit ist ohne Aufsicht grundsätzlich nicht erlaubt.

  6. Schülerinnen und Schüler können zur Hilfe herangezogen werden, wenn Verunreinigungen zu beseitigen sind.

II. Im Schulgebäude und in den übrigen Schulbereichen

  1. Fahrräder müssen in den Fahrradkeller geschoben werden um Unfälle zu vermeiden. Von 8.00 – 11.30 Uhr wird der Fahrradkeller in der Regel abgeschlossen. Später eintreffende Schüler können die an der Nordseite des Gebäudes angebrachten Radständer benutzen. Das Abstellen der Krafträder ist nur auf dem markierten Teil des Parkplatzes gestattet. Eine Haftung kann nicht übernommen werden.

  2. Damit Störungen des Unterrichts nicht auftreten können, unterlassen wir unnötiges Lärmen.

  3. Mäntel, Anoraks und Jacken müssen aus Platzgründen und wegen der Hygiene in den dafür vorgesehenen Garderobenschränken in den Fluren aufbewahrt werden. Die Garderobentüren sind zu schließen.

  4. Pausen sind zur Entspannung da.

    Pausenbereiche sind:
    • Aula
    • Hof I (Hofbereich bei den Tischtennisplatten und hinter dem Pavillon)
    • Hof II (Theaterhof und Bereich bis Höhe Musiksaal)
    • Flur des Erdgeschosses im Anbau bis zum Musiksaal.

    Der Wald ist keine Pausenzone, ebenso wenig der Weg zum Ausgang Nord und der Vorraum des Pavillon. Im Winter ist der Aufenthalt auf die gepflasterten bzw. geräumten Flächen beschränkt.

    Bei ungünstigen Witterungsbedingungen können Sonderregelungen (z.B. Hauspause) getroffen werden.

    Werfen mit Schneebällen und anderen Gegenständen (z. B. Eicheln) ist wegen Verletzungsgefahr streng verboten.

    Die Klassenzimmer werden zu Beginn der Pause abgesperrt, sofern nicht eine Sonderregelung getroffen ist. Der Aufenthalt in den übrigen Teilen des Gebäudes (Keller, Gänge, Treppen) ist nicht gestattet.

  5. In der Mittagspause können die Schülerinnen und Schüler das Haus verlassen. Die Schülerunfallversicherung tritt aber im Schadensfall nur dann ein, wenn der/die Betreffende sich Verpflegung oder Gegenstände des Schulbedarfs besorgte.

  6. Das Rauchen und der Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken ist den Schülern und Schülerinnen im Schulhaus und im übrigen Schulbereich nicht erlaubt. Dies gilt auch bei Schulveranstaltungen an anderen Orten. Auch allen anderen Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, ist das Rauchen dort nicht gestattet.

  7. Fundgegenstände sind umgehend beim Hausmeister oder einer Lehrkraft, bei der Schulleitung oder im Sekretariat abzugeben.

III. Organisatorisches

Um die Einhaltung der Hausordnung und damit die Sicherheit im Schulhaus zu gewährleisten, sind vor, während und nach dem Unterricht Aufsichten eingeteilt. Diese Aufsichten für die Schüler erstrecken sich über folgende Zeiten:

Frühaufsicht 7.00 - 7.45 Uhr Hausmeister
7.45 - 7.55 Uhr eingeteilte Lehrkräfte
7.55 - 8.00 Uhr Lehrkräfte der 1. Stunde

Pausen
1. Pause 9.30 - 9.45 Uhr eingeteilte Lehrkräfte
2. Pause 11.15 - 11.30 Uhr eingeteilte Lehrkräfte

5.-7. Std.
12.00 – 13.00 Uhr eingeteilte Lehrkräfte
13.00 - 13.30 Uhr Hausmeister

IV. Mülltrennung, Müllentsorgung

Die Staatliche Realschule Feucht fühlt sich dem Umweltschutz verpflichtet. Aus diesem Grund sind Sammelbehälter zur Mülltrennung aufgestellt.

  1. Papier wird in allen Räumen in einer Papiertonne (grün) gesammelt. Der übrige Abfall gehört in die Restmülltonne (grau/weiß). Die Klassenordner sind für eine regelmäßige und sachgerechte Entsorgung verantwortlich.

  2. Für Glasabfälle steht der entsprechende Container am Nordeingang zur Verfügung Der Hausmeister nimmt Pfandflaschen aus seinem Verkauf zurück.

  3. Für Bioabfall, Metall und Restmüll hängen in der Aula gesonderte Abfallbehälter zwischen Knaben- und Mädchen-WC.

V. Aufenthaltsregelung

  1. Die Schüler halten sich bis 7.55 Uhr in der Aula auf.

  2. Für den Aufenthalt in den Freistunden oder in der Mittagspause stehen entsprechende Sitzecken in der Aula und vor dem Treppenhaus Nord zur Verfügung. Hausaufgaben können auch in den Silentiumräumen erledigt werden. Diese Räume werden jedes Jahr neu ausgewiesen.

VI. Bekanntgabe

Bei der Erstellung dieser Hausordnung haben mitgewirkt bzw. waren beteiligt:

  • Lehrerkollegium/Personalvertretung
  • Elternbeirat
  • SMV
  • Schulforum
  • Verwaltung (Sekretariat, Hausmeister, Raumpflegerinnen)
  • Schulleitung



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